Travel Card Familie VIP 10000 - [2023]
für 324.00 EURO

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Versicherungsleistungen Travel Card Familie VIP 10000 - [2023]
Versicherungsschutz
Reiserücktritt10.000,00 EUR
Reiseabbruch10.000,00 EUR
Reisegepäck4.000,00 EUR
Reisekranken2.000.000,00 EUR
Leistungen
  • für Familien
  • Kinder bis 21 mitversichert
  • max. 365 Tage pro Reise
  • inkl. Schiffsreisen
  • mit Reisegepäck
  • mit Reisekranken
  • mit Selbstbehalt
Versicherungsumfang
Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 365 Tagen. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Versicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversicherung, der Reisegepäckversicherung mit Ende des Tages 52 der Reise. Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung bis 10.000,00 EUR (Selbstbehalt 20% - mindestens 25 EUR p. Person); Reisegepäckversicherung bis 4.000,00 EUR (Selbstbehalt 100 EUR); Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungssumme 2.000.000,00 EUR, Selbstbehalt 100 EUR) gem. AVB TC JV VIP 2023.1. Vollendet eine versicherte Person das 65. Lebensjahr, so endet der Versicherungsvertrag für diese Person zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Kinder sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert.
Allgemeine Informationen
  • Der Jahresvertrag gilt für bis zu zwei Erwachsene mit in der Versicherungspolice genannten Kindern (bis zum 21. Lebensjahr).
  • Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
  • Der Abschluss der Versicherung ist bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren möglich.
  • Jahresverträge sind 1 Jahr gültig und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
  • Versichert sind beliebig viele Reisen (im Rahmen der Versicherungssummen und Allgemeinen Versicherungbedingungen AVB TC JV VIP 2023.1), jedoch max. 365 Tage pro Reise.
  • Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise, d.h. Sie können mehrmals im Jahr verreisen, ohne dass sich die Versicherungssumme verbraucht.
Reiserücktritt/Reiseabbruch
  • Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 10.000 EUR je Familie.
  • Versicherte Gründe sind u.a. eine unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.
  • Zusätzlich versicherte Gründe sind die Anordnung einer persönlichen Quarantäne vor Reisebeginn sowie die persönliche und individuelle Verweigerung Ihrer Beförderung oder Einreise/Abreise durch einen berechtigten Dritten aufgrund des Verdachts einer COVID-19-Infektion (Coronavirus)
  • Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,- je Person.
Reisegepäckversicherung
  • Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 4.000 EUR je Familie.
  • Versichert ist das mitgeführte Reisegepäck (Transportschäden & Diebstahl).
  • Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pauschal 100,00 EUR je Versicherungsfall.
Reisekrankenversicherung
  • Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Versichert sind Kosten für notfallbedingte Schmerzbehandlungen (ambulante & stationäre), Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Krankenrücktransporte sowie Überführungskosten im Todesfall.
  • Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pauschal 100,00 EUR je Versicherungsfall.
Altersgrenze
Vollendet eine versicherte Person das 65. Lebensjahr, so endet der Versicherungsvertrag für diese Person zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Sofern eine Altersgrenze vollendet wird, besteht der Versicherungsschutz unverändert bis zum Ablauf des Versicherungsjahrs fort. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahrs führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Seniortarif weiter. Unter Versicherte Personen aufgeführte Kinder sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs mitversichert.
Abschlussfristen
  • Versichert sind alle Reisen deren Beginn bei Versicherungsbeginn noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt.
  • Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.
Wichtige Anmerkungen
  • Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München

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