Travel Card Zusatz Corona-Schutz 2000 ohne SB - [2021]
für 10.00 EURO

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Versicherungsleistungen Travel Card Zusatz Corona-Schutz 2000 ohne SB - [2021]
Versicherungsschutz
Reiserücktritt2.000,00 EUR
Reiseabbruch2.000,00 EUR
Leistungen
  • Absicherung SARS-Cov-2 (Coronavirus)
  • Zusatz zur Hauptversicherung
  • max. 8 Personen
  • keine Altersgrenze
  • Reise max. 365 Tage
  • ohne Selbstbehalt
Versicherungsumfang
Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 365 Tagen. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung mit Ende des Tages 52 der Reise. Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung bis 2.000,00 EUR ohne Selbstbehalt. Der Vertrag gilt ausschließlich in Verbindung mit einer Einmal- oder Jahres-Reiseversicherung der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG.
Allgemeine Informationen
  • Der Zusatzvertrag gilt für max. 8 Personen im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder Wohnsitz (Hauptwohnsitz jedoch in Deutschland).
  • Zusatzverträge sind ausschließlich für eine einzelne Reise bis max. 365 Tage gültig und enden mit Beendigung der versicherten Reise.
  • Die Versicherungssumme bezieht sich auf den gesamten Reisepreis. Bei mehreren versicherten Personen müssen Sie die Einzelpreise aller Personen zusammenrechnen.
Reiserücktritt/Reiseabbruch
  • Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 5.000 EUR je Vertrag.
  • Versicherte Gründe sind bei vorliegender Infektion oder Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2 (Coronavirus/COVID-19) eine häusliche Isolation/Quarantäne (z.B. Wohnung, Hotel) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung), sowie am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die verweigerte Beförderung oder das verweigerte Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) und am Tag der Rückreise (Reiseende) die verweigerte Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal).
  • Der Reiseabbruchschutz gilt nicht für Reisen, die eine Schiffsreise beinhalten.
  • Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung besteht ohne Selbstbehalt.
  • Ihr Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen in Gebiete für die eine Reisewarnung besteht.
Abschlussfristen
  • Versichert sind alle Reisen deren Beginn bei Vertragsabschluss noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt.
  • Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.
Wichtige Anmerkungen
  • Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München

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