Versicherungsleistungen Travel Card RRV 1500 - [2023.2] |
Versicherungsschutz |
Reiserücktritt | 1.500,00 EUR |
Reiseabbruch | 1.500,00 EUR |
Leistungen |
- max. 4 Personen
- bis zum 64. Lebensjahr
- Reise max. 365 Tage
- inkl. Schiffsreisen
- mit Selbstbehalt
| Versicherungsumfang |
Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 365 Tagen. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung mit Ende des Tages 52 der Reise. Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung bis 1.500,00 EUR (gem. AVB TC 2023.2 EV Selbstbehalt 20% - mindestens 25 EUR p. Person). Nur für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. | Allgemeine Informationen |
- Der Einmalvertrag gilt für max. 4 Personen im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder Wohnsitz (Hauptwohnsitz jedoch in Deutschland).
- Der Abschluss der Versicherung ist bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren möglich.
- Einmalverträge sind ausschließlich für eine einzelne Reise bis max. 365 Tage gültig und enden mit Beendigung der versicherten Reise.
- Die Versicherungssumme bezieht sich auf den gesamten Reisepreis. Bei mehreren versicherten Personen müssen Sie die Einzelpreise aller Personen zusammenrechnen.
| Reiserücktritt/Reiseabbruch |
- Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 10.000 EUR je Vertrag.
- Versicherte Gründe sind u.a. eine unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,- je Person.
| Standard-Leistungen |
- Verspätung eines öffentlichen Personennahverkehrs
- Erkrankung Verwandter, wenn ein stationärer Aufenthalt vorliegt
- Rücktritt, wenn Hauptwohnsitz unbewohnbar ist
- Verspätungsschutz bis 500 EUR, zusätzliche Aufwendungen bis 500 EUR
- Abbruch Elementar bis 2.000 EUR
| Abschlussfristen |
- Versichert sind alle Reisen deren Beginn bei Versicherungsbeginn noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt.
- Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.
| Wichtige Anmerkungen |
- Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.
- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München
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