Travel Card Single Standard 6000 - [2023.2]
für 128.00 EURO

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Versicherungsleistungen Travel Card Single Standard 6000 - [2023.2]
Versicherungsschutz
Reiserücktritt6.000,00 EUR
Reiseabbruch6.000,00 EUR
Leistungen
  • für Einzelpersonen
  • max. 365 Tage pro Reise
  • inkl. Schiffsreisen
  • mit Selbstbehalt
Versicherungsumfang
Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 365 Tagen. Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung bis 6.000,00 EUR (gem. AVB TC 2023.2 JV STD Selbstbehalt 20% - mindestens 25 EUR p. Person). Erreicht eine versicherte Person die Altersgrenze von 65 Jahren während der Laufzeit des Vertrages, fällt die Prämie ab 65 Jahren bei der folgenden Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an.
Allgemeine Informationen
  • Der Jahresvertrag gilt für Einzelpersonen.
  • Der Abschluss der Versicherung ist bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren möglich.
  • Jahresverträge sind 1 Jahr gültig und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
  • Versichert sind beliebig viele Reisen (im Rahmen der Versicherungssummen und Allgemeinen Versicherungbedingungen AVB TC 2023.2 JV STD), jedoch max. 365 Tage pro Reise.
  • Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise, d.h. Sie können mehrmals im Jahr verreisen, ohne dass sich die Versicherungssumme verbraucht.
Reiserücktritt/Reiseabbruch
  • Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 6.000 EUR je Einzelperson.
  • Versicherte Gründe sind u.a. eine unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.
  • Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,- je Person.
Standard-Leistungen
  • Verspätung eines öffentlichen Personennahverkehrs
  • Erkrankung Verwandter, wenn ein stationärer Aufenthalt vorliegt
  • Rücktritt, wenn Hauptwohnsitz unbewohnbar ist
  • Verspätungsschutz bis 500 EUR, zusätzliche Aufwendungen bis 500 EUR
  • Abbruch Elementar bis 2.000 EUR
Altersgrenze
Vollendet eine versicherte Person das 65. Lebensjahr, so endet der Versicherungsvertrag für diese Person zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Sofern eine Altersgrenze vollendet wird, besteht der Versicherungsschutz unverändert bis zum Ablauf des Versicherungsjahrs fort. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahrs führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Seniortarif weiter.
Abschlussfristen
  • Versichert sind alle Reisen deren Beginn bei Versicherungsbeginn noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt.
  • Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.
Wichtige Anmerkungen
  • Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München

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